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Wirtschaft

Unternehmensgründung in Österreich

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Damit die Unternehmensgründung in Österreich erfolgreich ablaufen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Nur wenn diese Zugangsvoraussetzungen gegeben sind, können Bürger ein Unternehmen gründen. Die Grundvoraussetzungen hängen von den jeweiligen Spezialisierungen ab und verlangen bestimmte Kernkompetenzen. Zu diesen Kernkompetenzen gehören zum Beispiel

  • ausreichende, wirtschaftliche Kenntnisse,
  • umfassende Berater-Kompetenzen sowie
  • fundierte, betriebswirtschaftliche Voraussetzungen.

Die vorhandenen Kernkompetenzen können mit entsprechenden Zeugnissen nachgewiesen werden.

Die Idee zur Unternehmensgründung

Gründer haben unterschiedliche Möglichkeiten, um ein neues Unternehmen erfolgreich aufzubauen. Dabei können sie zwischen verschiedenen Berufen und Konzepten auswählen. Die Gründer könnten zum Beispiel mit einem völlig neuen Produkt starten und den Markt erobern. Sie könnten aber auch ein neues Geschäft eröffnen und einen erstklassigen Kundenservice, tolle Mode oder hausgemachtes Essen anbieten.

Manche Gründer wollen kein zu großes Risiko eingehen und gründen das neue Unternehmen nebenbei zu einem bestehenden Job. Diese Methode bringt viele Vorteile mit sich, denn die Jungunternehmer behalten vorerst ihren Hauptjob und können sich nach und nach um das neue Unternehmen kümmern. Wenn die Gründungsidee nicht so gut ankommt, dann kann zur Not die Firma wieder aufgeben werden und man geht weiterhin dem Hauptberuf nach.

Welche Unterlagen müssen für ein reglementiertes Gewerbe eingereicht werden, um ein Unternehmen gründen zu können?

Jungunternehmen müssen zuerst verschiedene Fachkompetenzen nachweisen, um ein reglementiertes Gewerbe anmelden zu können:

  • Dazu können auch Bestätigungen, Studienabschlüsse oder Ausbildungsnachweise mit einem wirtschaftlichen Aspekt vorgelegt werden.
  • Auch Dienstzeugnisse und Referenzen dürfen als Nachweis für eine einschlägig durchgeführte Tätigkeit verwendet werden.

Alle Referenzen und Dienstzeugnisse spielen bei einer Unternehmensgründung in Österreich eine wichtige Rolle bei Gewerbeanmeldungen und müssen zur Prüfung vorgelegt werden. Zudem sollten in den eingereichten Unterlagen das genaue Datum, die einzelnen Tätigkeiten, die Dauer der Tätigkeit sowie die Unterschriften enthalten sein. Diese Referenzen dürfen jedoch nur von Menschen verfasst werden, welche die fachliche Tätigkeit der Arbeitnehmer entsprechend werten können. Wenn der Gründer viele Jahre lang selbstständig war, dann kann er die erforderlichen Referenzen auch von den Auftraggebern einholen.

Zu den weiteren Unterlagen, welche bei den zuständigen Behörden eingereicht werden müssen, gehört der Lebenslauf der Antragsteller. Wer beispielsweise eine Unternehmensberatungs-Firma gründen will, muss auch in den Unterlagen Angaben zum Beratungsschwerpunkt als Unternehmensberater vorlegen. Mehr dazu unter https://www.wko.at/branchen/w/information-consulting/unternehmensberatung-buchhaltung-informationstechnologie/unternehmensberatung/unternehmensgruendung.html

Wenn der Gründer alle Dokumente beisammen hat, dann können diese an die zuständigen Behörden geschickt werden. Alle Unterlagen müssen dem Gewerbeanmeldeservice der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes vorgelegt werden. Die Mitarbeiter der Behörden schauen alle Unterlagen genau an und kommen bei offenen Fragen auf die Antragsteller zu. Bei offenen Fragen, Unsicherheiten und sonstigen Anliegen zur Unternehmensgründung in Österreich kann auch der Gründerservice oder Gewerbeservice der WKO kontaktiert werden. Die Mitarbeiter helfen den Bürgern gerne weiter und schauen sich bei Bedarf die aktuellen Zeugnisse, Lebensläufe und die weiteren Unterlagen an.

Für sogenannte Freiberufler gelten in Österreich anderen Regeln, welche beachtet werden müssen. Für die meisten freien Berufe müssen die Gründer keine Gewerberechtigung einholen. Zu den freien Berufen gehören zum Beispiel Apotheker, Hebammen, Ärzte, Psychologen, Maler, Musiker, Sänger und Schauspieler. Aber Achtung: Künstler, welche einen Handel mit Kunstwerken betreiben, müssen sich jedoch eine Gewerbeberechtigung für den Handel einholen.

Die selbstständigen Trainer, welche Seminare, Workshops und Voträge halten, unterliegen keiner Gewerbeordnung. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Trainer Vorträge vor Einzelpersonen oder Gruppen hält.

Welche Voraussetzungen müssen die Freiberufler mitbringen?

Die Freiberufler müssen sich keine Gewerbebrechtigung einholen. In Österreich sind viele Freiberufler im Gesundheitswesen, in der Technik sowie im Bereich der Juristerei zu finden. Zudem sind zahlreiche Journalisten freiberuflich tätig. Wenn die Gründer einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen wollen, dann müssen sie keinen Gewerbeschein beantragen. Allerdings muss auf jeden Fall eine Meldung an das Finanzamt übermittelt werden. Das Finanzamt prüft genau nach, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, um als Freiberufler tätig sein zu dürfen. In einigen Berufsfeldern müssen die Bürger entsprechende Nachweise über eine abgeschlossene Ausbildung vorlegen. Zu diesen Berufsbildern zählen zum Beispiel Psychologen, Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte und Notare. Auch die Freiberufler dürfen von dem neuen Neugründungsförderungsgesetz profitieren.

Was muss beim Neugründungsförderungsgesetz in Österreich beachtet werden?

Im Jahr 2017 wurden neue Regelungen und Gesetze erlassen, um Firmengründer in Österreich zu entlasten. Mit der Gewerberechtsnovelle sind viele Gebühren und sonstigen Abgaben, welche ansonsten bei der Unternehmensgründung fällig gewesen wären, entfallen. Die Gründer müssen bei einer Gewerbeanmeldung keine Abgaben mehr bezahlen und können sich komplett der Unternehmensgründung in Österreich widmen. Mit dieser Regelung werden die neuen Gründer in Österreich gefördert und unterstützt.

Wie kann der Kapitalbedarf für eine Unternehmensgründung ermittelt werden?

Eine Unternehmensgründung in Österreich ist mit vielen Kosten verbunden. Damit bereits von Anfang an keine bösen Überraschungen entstehen, sollte der Kapitalbedarf möglichst genau ermittelt werden. Die Unternehmensgründer sollten den Kapitalbedarf für die anstehenden Investitionen möglichst genau einschätzen.

  • Zu diesen Investitionen zählen zum Beispiel Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge sowie die Büroausstattung. Zum weiteren Kapitalbedarf gehören Nebenkosten, diverse Gebühren, die Grunderwerbssteuer sowie die Kosten für die Beschaffung des Kapitals. Zur Gründung der Firma sollten auf jeden Fall ungefähr zehn Prozent des Geldes als Reserve angelegt werden. So kann bei unerwarteten Ausgaben dieses Geld eingesetzt werden.
  • Der Kapitalbedarf für das Waren- und das Materiallager muss auch eingerechnet werden. Viele Unternehmensgründer vergessen bei der Unternehmensgründung, dass auch für die Lagerung der Produkte Kosten entstehen.

Wenn ein Unternehmen gerade erst gegründet wurde, dann müssen Unternehmer bereits von Anfang an mit laufenden Kosten rechnen, auch wenn noch keine Aufträge da sind. Damit man nicht von diesen laufenden Kosten überrascht wird, sollte der Betriebsmittelbedarf genau ermittelt werden. Um den Betriebsmittelbedarf möglichst gut einschätzen zu können, sollten folgende Ausgaben eingerechnet  werden

  • Personalkosten
  • Mietkosten
  • Außenstände
  • Energiekosten
  • Verwaltungs- und die Bürokosten
  • Zinsen
  • Fahrzeugkosten
  • sowie Privatentnahmen

Damit die Rechnung alle laufenden Kosten enthält, sollte man so offen wie möglich sein und keine Rechnungen oder Kosten „verstecken“. Nur wenn alle Ausgaben aufgelistet sind, kann eine genaue Übersicht über alle Kostenfaktoren erstellt werden. Später können sich junge Unternehmer gut an dieser Aufstellung orientieren und müssen nicht mehr mit bösen Überraschungen rechnen.

Wie kann das Kapital für eine Unternehmensgründung in Österreich beschaffen werden?

Um ein neues Unternehmen gründen und aufbauen zu können braucht man das nötige Kapital. Es gibt verschiedene Wege, um an das benötigte Geld zu kommen:

  1. Wenn die Unternehmensgründer über Eigenkapital verfügen, dann kann ein Teil des Eigenkapitals in das Unternehmen investiert werden. Um eine gute und genaue Übersicht über das aktuelle Eigenkapital zu erhalten, sollte eine Auflistung der Sparbücher, Sachwerte und des Bargeldes erfolgen. Wenn weiteres Eigenkapital benötigt wird, dann können weitere Partner für das Unternehmen eingetragen werden. Diese Partner dürfen in die Firma weiteres Geld investieren und können im Unternehmen mitarbeiten.
  2. Wenn die Unternehmensgründer weiteres Eigenkapital benötigen, dann dürfen sie auch einen stillen Gesellschafter suchen. Die Unternehmensgründer sollten sich jedoch gut mit den zukünftigen Partnern und Gesellschaftern absprechen, damit es später keine Missverständnisse gibt. Zudem sollten die wichtigsten Punkte schriftlich in einem Vertrag festgehalten werden.
  3. Gründer können auch Fremdkapital einsetzen und eine Firma gründen. Dieses Fremdkapital wird vor allem durch Kredite finanziert. Die jungen Unternehmer sollten sich bereits im Vorfeld gut über die verschiedenen Arten der Kredite informieren und erst dann einen Vertrag bei einer Bank abschließen.

Was ist der Investitionskredit?

Wenn Gründer ein Unternehmen gründen wollen, dann können sie einen Investitionskredit aufnehmen. Damit dem Start nichts mehr im Wege steht, können die Investitionskredite für die Finanzierung für wichtige Anschaffungen der Firma eingesetzt werden.

Der bewilligte Kredit kann zum Beispiel in Büromöbel, Maschinen, Gebäude und sonstige Anschaffungen investiert werden. Für den Anfang müssen in vielen Fällen Räume gemietet, Rechnungen bezahlt und laufende Kosten beglichen werden. Mit einem Investitionskredit können diese Kosten sicher gedeckt werden.

Die meisten Kredite müssen innerhalb von vier bis zwanzig Jahren wieder an die Bank zurück gezahlt werden. Außerdem müssen die Unternehmer für die angefallenen Zinsen aufkommen und diese innerhalb einer Frist abbezahlen. Bei einem Ratendarlehen handelt es sich um einen Betrag, welcher jedes Jahr von den Kreditnehmern bezahlt werden muss. Vor allem in den ersten Jahren müssen die Unternehmensgründer mit hohen Ratendarlehen rechnen.

Die Annuitätsdarlehen bleiben die ganze Zeit über konstant und können von den meisten Unternehmern besser bewältigt werden.

Wer eine Firma gründen möchte, sollte nach guten Konditionen Ausschau halten. Außerdem sollten die einzelnen Verträge der Banken auf keinen Fall nur auf die Höhe der Zinsen reduziert werden. Alle Bedingungen und Konditionen der Anbieter sollten sehr genau studiert werden und erst dann eine Entscheidung für einen Anbieter entschieden werden

Was müssen Unternehmensgründer bei der Kreditvergabe beachten?

Die Gründer müssen über ausreichend Eigen- und Fremdkapital verfügen, wenn sie eine Firma gründen wollen. Wenn ein Kredit beantragt werden soll, dann müssen wichtige Informationen über den Anbieter und die Konditionen eingeholt werden. Die Unternehmensgründer sollten den genauen Zinssatz, die Laufzeit des Kredits, die Anzahl der Raten und deren Fälligkeit, die genauen Nebenkosten des Kredits, die Bearbeitungsgebühren und die Art der Zinsverrechnung beachten. Zudem sollten wichtige Informationen über die Art der Tilgungsverrechnung eingeholt werden. Manche Unternehmensgründer dürfen einen geförderten Kredit beantragen, wenn sie eine Firma gründen wollen.

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