>

Tippen für Suche

Geld Wirtschaft

Corona-Hilfsfonds: Fixkostenzuschuss für Unternehmen

Teilen
Corona Hilfsfonds Fixkostenzuschuss

Die Regierung hat am 13. Mai weitere Maßnahmen im Zuge des Corona-Hilfsfonds präsentiert: Betriebe mit Umsatzeinbruch bekommen laut einer Aussendung der WKO Unterstützung für weiterlaufende Fixkosten bzw. bei saisonalen/verderblichen Waren-Wertverlusten. Der Corona-Hilfs-Fonds ist ein wesentlicher Baustein im Hilfspaket der Bundesregierung. Mit punktgenauen Maßnahmen sollen sowohl der Konsum angekurbelt als auch Arbeitsplätze und Wertschöpfung gesichert werden.

Unternehmen aller Größenordnungen bekommen mit dem Fixkostenzuschuss zwischen 25 und 75 % ihrer Fixkosten bezuschusst, wenn der Umsatzeinbruch wegen Covid-19 mindestens 40 % beträgt. Im Zeitraum von 16. März bis 15. September 2020 können Zuschüsse für bis zu drei Monate gewährt werden

Corona-Hilfsfonds Fixkostenzuschuss richtet sich nach Umsatzausfall

Was wird ersetzt?

  • 25 % der Fixkosten bei einem Umsatzausfall von 40 bis 60 %
  • 50 % der Fixkosten bei einem Umsatzausfall von 60 bis 80 %
  • 75 % der Fixkosten bei einem Umsatzausfall von über 80 %

Was gilt als Fixkosten? 

  • Mieten und Pacht
  • Strom, Gas, Telekommunikation
  • Zinsen, Versicherungsaufwände
  • Leasingraten (der Finanzierungskostenanteil)
  • Lizenzgebühren
  • Sonstige vertraglich betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen (z. B. fixe, unkündbare Wartungsverträge)
  • Personalkosten, die für die Bearbeitung von Stornierungen anfallen
  • Wertverlust von saisonaler und verderblicher Ware, wenn dieser mindestens 50 % beträgt

Außerdem kann ein angemessener Unternehmerlohn bei einkommensteuerpflichtigen Unternehmen (natürliche Personen als Einzel- oder Mitunternehmer) von höchstens 2.000 € abzüglich Nebeneinkünfte als Fixkosten angesetzt werden.

Voraussetzungen für den Fixkostenzuschuss

  • Unternehmenssitz bzw. Betriebsstätte sowie wesentliche operative Tätigkeit in Österreich
  • Fixkosten müssen soweit wie möglich reduziert werden (zum Beispiel durch Miet-Herabsetzungen)
  • Ausgenommen sind Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors
  • Unternehmen dürfen per 31. Dezember 2019 kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ im Sinne des EU-Beihilfenrechts gewesen sein.
  • Keine Auszahlung von Boni an Vorstände oder Geschäftsführer in Höhe von mehr als 50 % der Auszahlung des vorangegangenen Wirtschaftsjahres.
  • Keine Dividendenzahlungen und Gewinnausschüttungen zwischen 16. März 2020 und 16. März 2021
  • Großunternehmen (ab 250 Beschäftigten) dürfen im Betrachtungszeitraum nicht mehr als 3 % ihrer Beschäftigten gekündigt haben, anstatt Kurzarbeit in Anspruch genommen zu haben – Ausnahmen davon sind per Antrag möglich, wenn die Sozialpartner zustimmen.
  • Die Höhe der Umsatzausfälle und Fixkosten sind durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen.
  • Neugründer sowie Umgründer, bei denen keine umsatz- oder ertragssteuerlichen Daten aus 2018 oder 2019 vorliegen, können die Umsatzausfälle anhand einer Planungsrechnung nachweisen.
  • Andere Förderungen, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise stehen wie der Härtefall-Fonds, werden beim Zuschuss angerechnet – ausgenommen davon ist die Kurzarbeitsbeihilfe.

Wo können Unternehmen den Fixkostenzuschuss vom Corona-Hilfsfonds beantragen?

  • Die Auszahlung erfolgt insgesamt in bis zu drei Tranchen.
  • Beantragung der ersten Tranche ab 20. Mai 2020 über FinanzOnline.
  • Die zweite und dritte Tranche kann ab 19. August bzw. 19. November 2020 beantragt werden.
  • Jede Tranche beträgt höchstens ein Drittel des Gesamtzuschusses.
  • Liegen alle notwendigen Daten vor, können der gesamte Fixkostenzuschuss und der Wertverlust saisonaler Ware bereits mit der zweiten Tranche beantragt werden.
  • Der Fixkostenzuschuss ist nicht zu versteuern, er reduziert jedoch die abzugsfähigen Aufwendungen im betreffenden Wirtschaftsjahr, da diese teilweise ersetzt wurden.

Link:

www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html

Quelle: WKO, Fotocredit: BMF/Wenzel

Themen

Schreibe einen Kommentar

Your email address will not be published. Required fields are marked *