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Umsatzersatz durch Lockdown: Infos zur neuen Richtlinie

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Finanzminister Blümel

Der zweite Lockdown in Österreich bedeutet für die Betriebe eine große wirtschaftliche Herausforderung. Unternehmen, die direkt von den Schließungen betroffen sind, erhalten im Rahmen eines Umsatzersatzes 80 Prozent ihres Umsatzes bis 800.000 Euro ersetzt. Aber was bedeutet das konkret?

Die Umsatzersatz Eckpunkte im Überblick

  • Unternehmen, die direkt von den behördlichen Schließungen betroffen sind, erhalten 80 Prozent ihres Umsatzes (Vergleich November 2019) bis 800.000 Euro ersetzt.
  • Um diesen Umsatzersatz möglichst rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten des Jahres 2019, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet.
  • Die Beantragung erfolgt ab 6. November 2020 über FinanzOnline.
  • Der Antrag kann durch die Unternehmerin/den Unternehmer selbst oder von einem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Bilanzbuchhalter eingebracht werden.
  • Der Umsatzersatz kann bis 15. Dezember 2020 beantragt werden. Dabei sollen die ersten Antragssteller das Geld bereits in 14 Tagen erhalten.
  • Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen (aktuell 100 Prozent garantierte Kredite und Landesförderungen sowie NPO-Fonds). Der Fixkostenzuschuss Phase 1 wird nicht gegengerechnet.
  • Kurzarbeit und Lieferservices (Gastronomie) werden nicht gegengerechnet.
  • Beherbergungsbetriebe mit Geschäftsreisenden sind auch anspruchsberechtigt.
  • Das Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich haben und eine operative Tätigkeit ausüben.
  • Ausgenommen sind Unternehmen, bei denen zum Zeitpunkt der Antragsstellung ein Insolvenzverfahren anhängig ist (gilt nicht für Sanierungsverfahren).
  • Arbeitsplatzgarantie: Unternehmen dürfen zwischen 3. bis 30. November 2020 keine Kündigung gegenüber Beschäftigten aussprechen.
  • Mischbetriebe erhalten den Anteil ihres Umsatzes, der von behördlichen Schließungen betroffen ist, ersetzt (Angabe Prozentsatz).
  • Neugründer: Die Umsatzsteuervoranmeldung aus dem Jahr 2020 wird durch die Anzahl der bestehenden Monate seit der Gründung dividiert. Das Unternehmen muss vor dem 1. November 2020 gegründet worden sein. Der Mindestersatz liegt bei 2.300 Euro.
  • Die Branchenabgrenzung ist im Sinne der ÖNACE-2008-Klassifikation vorzunehmen.

Jedes Unternehmen, das wir gut durch die Krise bringen, sichert wertvolle Arbeitsplätze in Österreich. Anders als in Deutschland werden wir nicht nur Unternehmen bis 50 Mitarbeitern, sondern allen von der Schließung oder deren Folgen besonders hart betroffenen österreichischen Unternehmen 80% ihres Netto-Umsatzes bis 800.000 Euro ersetzen. Parallel dazu wird der Fixkostenzuschuss ausgebaut um noch umfassender zu helfen.

so Finanzminister Gernot Blümel über den Umsatzersatz durch Lockdown für Unternehmen und Harald Mahrer, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich

Der zweite Lockdown bedeutet für unsere Betriebe eine immense wirtschaftlich schmerzhafte Herausforderung. Viele Branchen stehen massiv unter Druck. Aus diesem Grund hat die Wirtschaftskammer wiederholt die Wichtigkeit rascher und unbürokratischer Hilfe betont. Die Umsatzentschädigung, die heute präsentiert wurde, ist eine Erste-Hilfe-Maßnahme für unmittelbar betroffene Betriebe in dieser Ausnahmesituation.

6.11.2020, Quelle: WKO, Fotocredit: BMF/Wenzel

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