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Entschädigungszahlungen bei Flugausfällen und Flugverspätungen

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Fluggastrechte

Wer von einem Flugausfall oder einer Flugverspätung betroffen ist, hat unter Umständen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro.

  • Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke.
  • Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug.
  • Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.
  • Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.

Wie schwer es jedoch ist, einen solchen Ausgleich durchzusetzen, zeigt eine Analyse von AirHelp. Allein im Jahr 2019 waren in Österreich rund 3,5 Millionen Fluggäste von Flugverspätungen oder Flugausfällen betroffen. Demnach lehnen einige der größten Airlines der Welt nahezu jede rechtmäßige Entschädigungsforderung einfach ab.

Austrian Airlines schneidet im Vergleich der 51 Fluggesellschaften überdurchschnittlich gut ab, was den Umgang mit Entschädigungszahlungen angeht. Dennoch lehnt es die größte Fluggesellschaft des Landes in fast der Hälfte aller Fälle ab, die fällige Auszahlung an ihre Passagiere durchzuführen (45,1 Prozent). Deutlich besser schneidet Eurowings ab, obwohl die Airline die zweitmeisten Flüge Österreichs aufweist: Die Tochtergesellschaft der Lufthansa lehnt mit einem Anteil von 23,6 Prozent knapp jeden vierten Anspruch fälschlicherweise ab und weist somit die beste Quote der Untersuchung auf. Die Lufthansa selbst weist hingegen über die Hälfte der rechtmäßigen Ansprüche (52,7 Prozent) zurück.

Airlines behandeln ihre Passagiere bei der Auszahlung von Entschädigungen oft nicht gerecht

Dadurch wollen sie laut AirHelp die Fluggäste dazu bringen, ihre Forderungen aufzugeben. Die Fluggesellschaften seien sich nämlich bewusst, dass ein Normalverbraucher zweimal nachdenkt, bevor er einen Anwalt einschaltet oder gegen ein großes Unternehmen vor Gericht zieht. Oftmals kennen Verbraucher ihre Rechte nicht und scheuen einen Rechtsstreit. Mit dieser Taktik haben die Airlines Erfolg, denn eine Umfrage ergab: Fast zwei Drittel aller weltweiten Flugreisenden geben ihre Entschädigungsforderung auf, nachdem diese von der jeweiligen Airline abgelehnt wurde. Passagieren wird aber dazu geraten, auch nach einer abgelehnten Entschädigungsforderung nicht aufzugeben und alle relevanten Reisedokumente aufzubewahren.

Diese Airlines lehnen die Forderungen ihrer Passagiere besonders häufig zu Unrecht ab

  • Tunisair (99,9 Prozent)
  • Vueling Airlines (99,9 Prozent)
  • Bulgaria Air (99,9 Prozent)
  • Ryanair (98,4 Prozent).
  • easyJet (87,3 Prozent)
  • Aeroflot (86,2 Prozent)

Im Schnitt lehnen die 51 von AirHelp analysierten Airlines 58 Prozent aller Entschädigungen zu Unrecht ab.

Über AirHelp: Das Unternehmen hilft Reisenden dabei, Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung durchzusetzen.

Titelfoto: Symbolbild

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