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Beruf Content Creator – Was du 2025 in Österreich beachten musst

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Beruf Content Creator

Vom Selfie zur Selbstständigkeit. Was früher als Hobby belächelt wurde, ist heute ein Berufsfeld mit echtem wirtschaftlichem Potenzial: Content Creator, Influencer:in, Blogger:in, Streamer:in. Ob auf Instagram, TikTok, YouTube, Twitch oder im eigenen Blog – viele Menschen in Österreich verdienen mit ihrer Online-Präsenz Geld. Manche bauen ein zweites Standbein auf, andere leben längst komplett davon.

Doch der Sprung vom Freizeitprojekt zur echten Einnahmequelle bringt nicht nur neue Chancen – sondern auch Pflichten. Spätestens, wenn die ersten PR-Produkte eintreffen oder Zahlungen von Kooperationspartnern eingehen, stellt sich die Frage: Muss ich mich jetzt irgendwo melden? Brauche ich ein Gewerbe? Und was ist mit dem Finanzamt?

In diesem Ratgeber erfährst du, wann deine Tätigkeit rechtlich als unternehmerisch gilt, wie du sie korrekt anmeldest und was du steuerlich beachten musst – damit dein Content auch rechtlich Hand und Fuß hat.

Ab wann gilt Content Creation als Business?

Viele Creator:innen starten aus Leidenschaft – und merken erst später, dass sie plötzlich selbstständig tätig sind. Denn: Sobald du mit deiner Online-Aktivität regelmäßig Einnahmen erzielst oder geldwerte Vorteile erhältst (z. B. durch PR-Produkte), gilt deine Tätigkeit als wirtschaftlich.

Das heißt: Du bist unternehmerisch tätig – auch, wenn du es selbst (noch) nicht so siehst.

Hier ein paar typische Beispiele aus der Praxis:

🧴 Bezahlte Kooperationen mit Marken

Du postest auf Instagram eine Story und einen Beitrag für eine Kosmetikmarke und bekommst dafür 400 €.
→ Das ist eine klassische bezahlte Werbeleistung und damit gewerblich.

🔗 Affiliate-Links in Blog oder Social Media

Du verdienst über Affiliate-Programme (z. B. Amazon oder Booking), indem du regelmäßig Produkte verlinkst und bei Käufen eine Provision erhältst.
→ Auch ohne eigenes Produkt bist du wirtschaftlich aktiv. Je nach Struktur zählt das als Gewerbe oder „Neue Selbstständigkeit“.

🎁 PR-Samples und Werbegeschenke

Ein Modeunternehmen schickt dir Kleidung, wenn du sie zeigst und taggst. Du bekommst kein Geld, aber behältst die Ware.
→ Auch das ist ein geldwerter Vorteil mit Gegenleistung – also steuerlich relevant.

▶️ YouTube-Werbung (AdSense)

Du veröffentlichst regelmäßig Videos und bekommst monatlich Werbeeinnahmen von Google.
→ In der Regel handelt es sich hier um „Neue Selbstständigkeit“. Du brauchst kein Gewerbe, musst aber SVS und Finanzamt informieren.

💸 Abo-Einnahmen über Patreon, Steady & Co.

Deine Community zahlt dir monatlich Geld für exklusive Inhalte.
→ Auch das ist unternehmerische Tätigkeit – meist ohne Gewerbe, aber mit Meldepflicht.

🎮 Donations beim Livestreaming

Du streamst auf Twitch, bekommst Bits, Abos oder Spenden von Fans.
→ Diese Einnahmen zählen ebenfalls. Meist reicht die Meldung als „Neue:r Selbstständige:r“.

📦 Verkauf eigener Produkte (Merch, E-Books, Presets)

Du verkaufst digitale Inhalte oder Merchandise über einen Webshop.
→ Klarer Fall: Du betreibst ein Handelsgewerbe und musst ein Gewerbe anmelden.

Neue Selbstständigkeit oder Gewerbe – was passt zu mir?

In Österreich gibt es zwei rechtlich unterschiedliche Wege, wie du deine Tätigkeit anmelden kannst:

🔹 Neue Selbstständige

Du brauchst kein Gewerbe, wenn du z. B.:

  • Einnahmen über AdSense, Twitch oder Patreon erzielst
  • digitale Produkte ohne aktiven Verkauf bewirbst
  • Vorträge, Kurse oder Webinare gibst

Du musst dich aber bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) und beim Finanzamt melden.

🔸 Gewerbe anmelden – wenn du aktiv verkaufst oder Werbung machst

Wenn du Kooperationen, Produktplatzierungen, gesponserte Inhalte oder Affiliate-Marketing betreibst, musst du in den meisten Fällen ein Gewerbe anmelden. Die Bezeichnung hängt von deiner Tätigkeit ab.

Diese Gewerbearten kommen für Content Creator infrage

Die gute Nachricht: Für die meisten Tätigkeiten reicht ein freies Gewerbe, das ohne Befähigungsnachweis auskommt.

💼 Werbeagentur

Wenn du Kampagnen konzipierst, Marken berätst oder Werbeideen entwickelst.

📢 Ankündigungsunternehmen

Wenn du regelmäßig Produkte oder Dienstleistungen öffentlich bewirbst (klassisches Influencer-Modell).

🛒 Handelsgewerbe

Wenn du physische oder digitale Produkte vertreibst (z. B. E-Books, T-Shirts, digitale Filter).

📊 Unternehmensberatung (reglementiertes Gewerbe)

Nur relevant, wenn du Unternehmen professionell berätst – hier ist ein Befähigungsnachweis nötig.

Wo und wie melde ich mein Gewerbe an?

Eine Gewerbeanmeldung ist in Österreich unkompliziert möglich:

  • Online unter www.gisa.gv.at
  • Persönlich bei der Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder Magistrat)
  • Oder mit Unterstützung durch eine Steuerberatung oder Gründungsberatung

Wichtig ist, das richtige Gewerbe zu wählen – oder im Zweifel lieber eines mehr als zu wenig anzumelden. Es kostet nicht mehr, sich breit aufzustellen.

Was sich 2025 geändert hat

Gewerbeanmeldung geht jetzt komplett digital

Mit dem neuen GISA-Service kannst du dein Gewerbe mobil anmelden, verwalten und sogar Änderungen einreichen – direkt am Smartphone.

Internationale Kooperationen nehmen zu

Immer mehr Brands zahlen aus dem Ausland. Das bringt steuerliche Zusatzregeln mit sich (z. B. Reverse-Charge-Verfahren bei Rechnungen). Ein Steuerprofi lohnt sich spätestens dann.

Wachsende Nachfrage nach spezialisierten Berater:innen

Ob Steuerberater:innen mit Social-Media-Erfahrung oder Coachings für Creator: Wer digital durchstartet, findet heute viel gezieltere Unterstützung als noch vor wenigen Jahren.

Praxisbeispiele – So läuft es bei anderen

🎮 Nico (23), Streamer aus Wien

„Ich streame auf Twitch, bekomme Donations und Werbeeinnahmen direkt über die Plattform. Weil ich keine Markenkooperationen mache, reichte bei mir die Anmeldung als Neuer Selbstständiger – ganz ohne Gewerbe.“

📸 Sophie (27), Influencerin aus Wien

„Ich arbeite regelmäßig mit Fashion-Labels zusammen, teile gesponserte Outfits und nutze Affiliate-Links. Mein Steuerberater hat mir empfohlen, das Gewerbe als Ankündigungsunternehmen anzumelden – damit fahre ich rechtlich sicher.“

FAQs – Häufige Fragen

Ich bekomme nur PR-Geschenke. Reicht das schon für ein Gewerbe?
Wenn du regelmäßig Produkte erhältst und diese zeigst, taggst oder bewirbst, zählt das als geldwerter Vorteil – also als unternehmerische Tätigkeit.

Ich poste nur 2x im Monat. Muss ich trotzdem was anmelden?
Entscheidend ist nicht die Häufigkeit, sondern ob du Einnahmen oder Vorteile erzielst. Wenn ja, brauchst du eine Anmeldung – zumindest beim Finanzamt.

Ich verdiene nur über YouTube-Werbung. Brauche ich ein Gewerbe?
Solange du keine externen Kooperationen machst, reicht die Anmeldung als Neue:r Selbstständige:r.

Ich verdiene unter 55.000 € im Jahr – muss ich Umsatzsteuer zahlen?
Nein, dank der Kleinunternehmerregelung bist du von der Umsatzsteuer befreit. Du musst deine Einnahmen aber trotzdem in der Einkommensteuererklärung angeben.

Fazit: Kreativ sein, aber korrekt handeln

Content Creation ist längst mehr als ein Hobby – es ist ein Berufsfeld mit Wachstumspotenzial. Doch mit jeder Einnahme wächst auch die Verantwortung. Wer die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen kennt und ernst nimmt, schützt sich vor bösen Überraschungen und kann sich voll auf das konzentrieren, worauf es ankommt: starke Inhalte mit echter Wirkung.

Nützliche Links & Anlaufstellen:

 

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